1. Definitionen und Geltungsbereich
In diesen Bedingungen bedeutet Auftragnehmer: Ayka Group BV, ansässig in Deventer. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag schließt.
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Aufträge und Verträge des Auftragnehmers, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen.
2. Angebote und Offerten
Alle Angebote und Offerten des Auftragnehmers sind unverbindlich und dreißig Tage ab Datum gültig, sofern nicht anders angegeben. Preise verstehen sich ohne MwSt., Reise, und Übernachtungskosten, sofern nicht anders ausgewiesen.
3. Zustandekommen und Änderung des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung schriftlich oder elektronisch annimmt.
Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mehrarbeit wird gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze berechnet.
4. Ausführung und SLA
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Können sowie nach den Regeln der Handwerkskunst aus. Für Wartungs, und Serviceaufträge gelten die Bestimmungen des vereinbarten Service Level Agreement, einschließlich Reaktions, und Wiederherstellzeiten, Verfügbarkeit und Reporting.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugang zu Standorten und die Anwesenheit befugter Personen zu vereinbarten Zeiten sicher.
5. Sätze und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt wie im Vertrag vereinbart, grundsätzlich monatlich für laufende Leistungen und nach Abnahme für Projektaufträge. Die Zahlungsfrist beträgt dreißig Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
Bei verspäteter Zahlung kommt der Auftraggeber von Gesetzes wegen in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie außergerichtliche Inkassokosten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
6. Fristen
Vom Auftragnehmer angegebene Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde. Eine Fristüberschreitung berechtigt den Auftraggeber nicht ohne Weiteres zu Schadenersatz oder Rücktritt.
7. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Betrag begrenzt, den seine Betriebshaftpflichtversicherung im konkreten Fall leistet. Erfolgt keine Leistung, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags der letzten zwölf Monate begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse und Betriebsunterbrechungen.
8. Höhere Gewalt
Unter höhere Gewalt fallen u.a. Streiks, Transportstörungen, Lieferprobleme bei Vorlieferanten, Witterungseinflüsse, behördliche Maßnahmen und Störungen in Telekommunikation oder Energieversorgung. Bei höherer Gewalt sind die Parteien berechtigt, die Leistung auszusetzen, ohne dass eine Haftung entsteht.
9. Geistiges Eigentum
Alle Rechte des geistigen Eigentums an Entwürfen, Unterlagen, Zeichnungen, Software und Methoden, die der Auftragnehmer entwickelt oder zur Verfügung stellt, verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer. Die Nutzung durch den Auftraggeber ist auf den vereinbarten Zweck beschränkt.
10. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Pflicht bleibt nach Beendigung des Vertrages bestehen.
11. Beendigung
Befristete Verträge enden von Rechts wegen mit Ablauf der vereinbarten Frist. Laufende Verträge können von den Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für alle Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht. Streitigkeiten werden in erster Instanz dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk vorgelegt, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat.
